Die Verantwortung für Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung endet nicht mit der Übergabe eines Untersuchungsberichtes und der Akzeptanz des Untersuchungsberichts durch den Auftraggeber. Es endet nicht mit der einem kritischen Review-Prozess folgenden Publikation in einer Fachzeitschrift. Im Gegenteil beginnt an diesem Punkt eine neue Verantwortungskette.
Die Maßgaben der Qualitätssicherung entsprechend der Guten Laborpraxis (GLP)[1] , des Research & Development Guide (RD-Guide)[2] und der aktuellen DIN 17025:2018:03[3] beheben einen wesentlichen Mangel nicht. Sie unterlassen Vorgaben zur Folgeverantwortung, wie sie zum Beispiel insbesondere in wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung zu fordern ist. Auch die aktuelle Version der Guten wissenschaftlichen Praxis (GWP)[4] entzieht sich dieser Verantwortung.