Virtuelles Gemeinlabor

1 + 1 + 1 = 3 ???

„Eigentlich wollte ich ja nie wieder etwas mit virtuellem Schnickedings zu tun haben.“ „Zusammenschlüsse über Distanzen sind wie Fernbeziehungen. Meist funktionieren sie nicht auf Dauer.“

Virtuelles Gemeinlabor – mehr als eine Worthülse

Handelnde sind „(Mit)Macherinnen“/ „(Mit)Macher“ eine ist nicht enthalten, da jede helfende Hand „das Projekt“ voranbringt. „das Projekt“ benötigt Ressourcen in Form von Initiative, Material, Raum, Gerätsnutzung, Kompetenz und möglicherweise rechtlicher Unterstützung. Oft sind auch finanzielle Mittel sind einzubringen oder zu organisieren.

Ein virtuelles Gemeinlabor (vG) stellt eine projektgebundene Einrichtung dar.

  • Das „Inventar“ wie auch die eingesetzten personellen und technischen Kompetenzen (Begriffe entsprechend DIN 17025) setzen sich zeitlich und projekttypisch flexibel zusammen.
  • Qualitätssichernde Elemente gewährleisten Zuverlässigkeit, Wiederholbarkeit und Planbarkeit.

Ein virtuelles Gemeinlabor existiert real

  • als Objekt in einer Datenbank
  • als eigenverantwortlicher Zusammenschluss mit gemeinsamer Willenserklärung
  • ist dem Gemeinwohl verpflichtet / arbeitet nicht in erster Linie aus finanziellem Eigeninteresse

Die Jahrtausendwende brachte eine Flut von Träumen und Euphemismen, die sich um die Potenziale von Vernetzungen rankten. Sieht man auf die Bilanzen sehen Forschungsgroßeinrichtungen oft nur auf teuren Glanzprospekten gut aus. Big fails big!

Mögliche Ursachen:

  • Kultur der Zusammenarbeit stimmt nicht. (Individualpriorität, autoritäre / superdominante Führung, Misstrauen ….)
  • Gruppen finden zueinander, die zu wenig Berührung haben, um Synergien auszubilden. (Raum, Zeit, Inhalt …)
  • Gesamtprojekt oder die Schrittweite der Meilensteine zu groß gewählt.
  • Scheitern in Teilprojekten nicht einkalkuliert, keine Alternativen gebahnt.
  • ….
  • Projekt funktioniert nach derzeitigem Stand von Wissenschaft, Technik und Mitteln nicht oder während der Bearbeitung ergeben sich Erkenntnisse, die ein Gelingen aus der Sacher heraus unwahrscheinlich erscheinen lassen.

Nicht alle Punkte lassen sich so optimieren, dass ein Projekt unbedingt Erfolg hat. Risiken bleiben und müssen Teil der Kalkulation sein, sodass in der Bilanz die Usability und der Wert der Teilerfolge auch ein Scheitern eines Gesamtprojektes zu einer mindestens ausgeglichenen Bilanz führt.

Trockenen und unangenehmen Dinge soll man erledigen, solange der initiale Enthusismus noch vorhanden ist. Verträge schließen am besten Partner, die sich (noch) vertragen. Wegschauen und Problemleugnung erhöht die Wahrscheinlichkeit des Scheitern.

Darum sind die trockenen Dinge vorweg regeln und Einverständnis herstellen. Nachregelungsmechanismen sind zu Beginn zu planen.

Das folgende Material ist dem Bestand der Technischen Informationsbibliothek Hannover entnommen.

Zitat: „Das TIB|AV-Portal bietet einen Zugang zu qualitätsgeprüften wissenschaftlichen Filmen aus Technik sowie Architektur, Chemie, Informatik, Mathematik und Physik.“

Alle Inhalte dieser Präsentation unterliegen – soweit nicht anders angegeben – der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 3.0“. http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/

Gute wissenschaftliche Praxis

Autoren: Heller, Lambert; Bargheer, Margo; Schmidt, Birgit

Zitierlink des Films: http://dx.doi.org/10.5446/15235

Schriftliches Begleitmaterial: Gute wissenschaftliche Praxis

Der Beitrag befasst sich unter anderem realitätsnah mit den Nöten von Doktoranden und Forschern im Spannungs mit Vorgesetzen, Gruppenleitern, Kooperationspartnern und Publikationsdruck. Nicht für alle Probleme kann er Lösungswege aufzeigen. Zumindest sensibilisiert er für Probleme und bahnt so machbare Strategien für die Beteiligten.

Projektmanagement in vernetzten Forschungsprojekten

Autoren: Heise, Christian; Heller, Lambert

Zitierlink: http://dx.doi.org/10.5446/15181

Schriftliches Begleitmaterial: Projektmanagement in vernetzten Forschungsprojekten

Das Begleitmaterial besteht aus 29 Folien, deren Inhalt zuallermeist auch für das vG zutreffen. Wissenschaftler können selbstverständlich mit einem vG kooperieren, aber vGs besitzen vermutlich einen anderen Antrieb und eine andere Dynamik. Ganz bestimmt können vGs auch mit öffentlichen, wissenschaftlichen Einrichtungen kooperieren. Wege und Rahmen hierzu finden sich weiter unten auf dieser Seite.

vGs sind freier und können sich dynamischer anpassen als dies in vernetzten Forschungsprojekten schon auf Grund der Mittelbewirtschafting möglich ist. Ziel von vGs ist in der Regel nicht eine besondere „Krone des Geistes“ in Form eines Titels. Ziel ist das Projektergebnis und dessen beabsichtigter Nutzen (auch wenn dieser „nur“ in der Befriedigung von Neugier liegt).

Die iGEM-Initiative hat sich für die Verwendung von Mediawikis zu Dokumentation entschlossen. Der Vortrag „Projektmanagement in Forschungsprojekten“ nennt hier den mantis Bug Tracker. Diese und viele Alternativen sind sicherlich geeignet. Entscheidend im Sinne der Qualität und für frisch akquirierte Mitstreiter ist die schlichte Existenz und der Zugang zu aktueller Dokumentation und Information. Ein vG kann selbstverständlich entsprechend der gewählten Lizenz auch Produkte herstellen und Dienstleistung anbieten, solange dies der initiale Rahmen des vG vorsieht und rechtliche Aspekte aller beteiligten Einrichtungen ausreichend gewürdigt bleiben. „Forks“ sind allgemein die erste Wahl zur Umsetzung eines solchen Vorhabens.

Soziale Netzwerke für Forschende und akademisches Identitätsmanagement

Autoren: Heller, Lambert; Hohmann, Tina; Leiß, Caroline; Peters, Isabella

Zitierlink: http://dx.doi.org/10.5446/15234

Schriftliches Begleitmarerial: Soziale Netzwerke für Forschende und akademisches Identitätsmanagement

Für Teilnehmende an vGs mögen dem Titel des Vortrags skeptisch gegenüber stehen. Viele Handelnde in vGs sind keine Akademiker, streben dies auch gar nicht an. Warum dann Teilnahme an einem akademischen Netzwerk? Auf der Suche nach aktueller Information stellen klassische Suchmaschinen und soziale Netzwerke nur semibefriedigende Quellen dar. Hier können akademische Netzwerke punkten. Die Suche nach Ergebnissen, die es schon gibt, das sich Abarbeiten an Teilaufgaben, die mit etwas mentalem Input leicht zu bewältigen wären, zählen zu den Vorteilen der genannten Netzwerke. Am Ende zählt das praktische (Teil)Ergebnis.

Zielorientierte Bündelung von Kompetenz und Ressourcen durch Kooperation

Natürlich kann auch der Weg das Ziel sein – wenn man Konfuzius glauben schenkt. Entstehende Kosten wollen aber beglichen sein. Auch wenn der Auftrag zur Bildung besteht, wie dies für Einrichtungen der öffentlichen Hand oft geltend gemacht werden kann, müssen übernommene Kosten in jedem Fall gerechtfertigt werden. Oft lassen sich Grauzonen eröffnen (z.B. Nutzung von fachlicher und innovativer Kompetenz von Beschäftigten in Hochschuleinrichtungen). Wie verlässlich, reproduzierbar, dokumentierbar stellt sich diese Ressource dar?

Handelt es sich um eine einmalige, kurze Aktion, eine geringfügige Hilfe …. ? Nicht immer bestimmt das Bewusstsein das Sein. (Umkehrung eines Zitats von Karl Marx)

Kein weißer Ritter ohne graue Flecken! Ölflecken von Schmiermitteln gefährden Personen und Projekte. Abhängig von den Intentionen und Umständen kann ein Vertrag die richtige Wahl der Mittel sein. Er sollte es unbedingt sein, wenn es um mehr als die Befriedigung von Neugier und um Tätigkeit im öffentlichen Raum geht.

In 2015 haben sich die Rahmenbedingungen für Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen entscheidend geändert. Die Übereinstimmung des gewählten Lizenzmodells mit den Bedingungen der Kooperation ist zu prüfen und muss Eingang in zu schließende Verträge finden. Bei größeren Unternehmungen, auch wenn diese noch nicht grenzüberschreitend durchgeführt werden sollen, ist ebenfalls EU-Recht zu berücksichtigen.

Auch für Kooperationen eines vG mit privaten Partnern lohnt ein Blick in die Musterverträge.

Den allgemeinen Rahmen geben die Mustervereinbarungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vor. Die 80 Seiten des „Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft“ enthalten nicht nur eine Gegenüberstellung der Interessen der Beteiligten, sie gibt diffenerzierte Muster für Varianten mit den unterschiedlichen Interessenaufteilungen „Auftragsforschung“, Forschungskooperation“ und „Werkauftrag“ vor. Keine Vorlage eignet sich derzeit als 1:1 Vorlage im Sinne eines Formulars. Im Konkreten beanspruchen Varianten und Auslegungen der Hochschulen zudem Rechte, wie sie im Sinne einer GPL-artigen Lizensierung kaum umsetzbar erscheinen. Im Grunde gehen die Verträge von der irrtümlichen Annahme aus, Hochschulen seien die Ideengeber oder reine Dienstleister.

Die Industrie- und Handelskammer in Nordrhein-Westfalen und Hessen haben auf der Basis der aktuellen Rechtslage Muster entworfen, die auch andere Formen der Zusammenarbeit abdecken.
Forschungs- und Entwicklungsverträge zwischen Unternehmen und Hochschulen.

Die Universität Oldenburg bietet auf ihrer Webseite Musterverträgen nach Art von F&E auch eine Verpflichtungserklärung von Mitarbeitern, eine Vorgabe für Verbundprojekte, Kooeperationsvertrag mit An-Instituten und DFG-Musterkooperationsverträge.

Nicht immer liegen Verträge im Interesse eines vGs. Immer aber benötigt ein Vertragsschluss eine juristische Person auch auf Seiten des vGs, welche neben der Kompetenz auch die Befugnis besitzt, Verträge einzugehen.