Zur Freiheit gehört die Transparenz

Wie Spiegel-online heute berichtet (1), darf der Kooperationsvertrag zwischen der Universität Köln und einem großen benachbarten Pharmakonzern aus Leverkusen geheim bleiben. Das jedenfalls hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag so beschlossen. Damit wird ein weiterer Stein der Abhängigkeit von Forschung und Lehre zementiert. Deutschlands Forschung stellt sich eng verflochten mit deutschen Großunternehmen dar  (2).

Nichts spricht gegen den freien Austausch an Meinung und Ergebnissen, nichts gegen offene und öffentliche Kooperationen von Hochschulen, staatlicher Forschung und Lehre mit Forschern in industrieller Anstellung. Im Sinne der forschenden Köpfe entscheidet jedoch das Eigentum an Ergebnissen und Diskussionsbeiträgen über Wohlstand und Karriere. Allen Beteiligten – und hierzu gehören Studierende ebenso wie Angestellte – sollten zu jeder Zeit Kenntnis von der Verwendung und Verwertung ihrer Beiträge haben. Geheimverträge dürfen wertvolle, offen geäußerte und damit der Öffentlichkeit gehörende Ideen und Beiträge nicht umnutzen oder ins Dunkel zerren. Das Hochschullehrerprivileg wurde 2002 abgeschafft (3) und darf nun nicht durch die Hintertür als „Kooperationspartnerprivileg“ über das negative Publikationsprivileg neu eingesetzt werden (4).

Transparenz schafft Vertrauen. Aus der Freiheit von Forschung und Entwicklung begründet sich die Verpflichtung, Vertrauen zu schaffen. Bio-Maker sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie sind für ihre Tätigkeit auf Vertrauen angewiesen. Sie halten nicht geheim, wenn etwas nicht funktioniert, etwas entgegen der Erwartung funktioniert oder wenn sich Risiken andeuten. Im Zweifel kann Geheimhaltung von Ergebnissen auch zu Doppelforschung und zu überflüssigen Versuchen mit Mensch und Tier führen.

Wissenstransfer darf keinen Einbahnstraßencharakter erhalten, denn Wissen und Kompetenz sind in erster Linie dem Gemeinwohl verpflichtet, wenn sie dem Gemeinwesen entstammen.

Geheimhaltung an staatlichen oder vom Staat geförderten Einrichtungen – wie auch gemeinnützigen Einrichtungen – ist dem Gemeinwohl verpflichtet und muss zumindest gesellschaftlicher Kontrolle (z.B. durch Abgeordnete) unterliegen.

(1) Uni Köln und Bayer dürfen Vertrag geheim halten

(2) Hochschulwatch dokumentiert das Flechtwerk aus Wirtschaft und Forschung

(3) Hochschullehrerprivileg

(4) Chancen für schnelleren und effizienteren Wissenstransfer

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